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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Vertrag zwischen der DayZero AG und dem die ClubKit-Plattform nutzenden Verein.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") regeln die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform „ClubKit" (die „Plattform"), die von

DayZero AG
Hardturmstrasse 253
8005 Zürich
Schweiz

(nachfolgend „DayZero") bereitgestellt wird, durch einen registrierten Schweizer Sportverein, juristische Person oder natürliche Person mit gleichgerichtetem Zweck (nachfolgend „Verein").

Mit der Anmeldung zur Plattform akzeptiert der Verein diese AGB. Abweichende Bedingungen des Vereins werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn DayZero stimmt ihrer Geltung schriftlich zu.

DayZero kann diese AGB jederzeit anpassen. Wesentliche Änderungen werden dem Verein mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Verein kann den Vertrag in diesem Fall ausserordentlich zum Wirksamwerden der Änderungen kündigen. Setzt der Verein die Plattform nach Inkrafttreten der Änderungen weiter ein, gelten die geänderten AGB als akzeptiert.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Funktionsumfang

DayZero stellt dem Verein eine schlüsselfertige Vereinswebsite unter einer Subdomain von clubkit.ch (z.B. verein.clubkit.ch) zur Verfügung. Die Plattform umfasst je nach gebuchtem Plan:

  • Content-Management (News, Mannschaften, Spielpläne, Sponsoren, Bilder)
  • Automatischer Spielplan-Import aus dem SFV-System (sofern verfügbar)
  • Mitglieder-Bereich mit Login (Plan "Pro")
  • Helfereinsatz-Verwaltung (Plan "Starter" und "Pro")
  • Reichweiten-Auswertung pro Vereinswebsite
  • Optional: Custom-Domain (Plan "Starter" und höher)

2.2 Plan- und Preisstruktur

PlanPreisFunktionen
FreeCHF 0 / MonatSubdomain, 1 Mannschaft, Basis-Content
StarterCHF 29 / MonatCustom-Domain, alle Mannschaften, Helfereinsatz, Tabellen
ProCHF 59 / MonatMitglieder-Bereich, Shop (geplant), AI-Assistenz (geplant)

Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. DayZero kann die Preise mit einer Frist von 60 Tagen anpassen.

2.3 Verfügbarkeit

DayZero gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Plattform von 99% im Jahresmittel. Geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. Ausgenommen von der Verfügbarkeitszusage sind Störungen aus höherer Gewalt sowie Störungen bei Drittanbietern (Hosting, CDN, DNS).

3. Vertragsabschluss und Laufzeit

Der Vertrag kommt durch die erfolgreiche Registrierung des Vereins auf der Plattform und die Bestätigung dieser AGB zustande. Die Vertragslaufzeit beträgt einen Monat (Plan Starter, Pro) und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat, sofern nicht mindestens 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

Der Free-Plan hat keine feste Mindestlaufzeit und kann jederzeit gekündigt werden.

Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen, insbesondere bei wesentlichem Vertragsbruch oder rechtswidriger Nutzung der Plattform.

4. Pflichten des Vereins

Der Verein verpflichtet sich, die Plattform nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen. Er stellt sicher, dass alle veröffentlichten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die nötigen Lizenzen vorliegen.

Der Verein ist allein verantwortlich für die inhaltliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit aller eingestellten Inhalte. Er stellt DayZero von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf Verletzung von Rechten durch seine Inhalte beruhen.

Bei Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitgliedern oder Besuchern verpflichtet sich der Verein zur Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen (CH-DSG, ggf. EU-DSGVO). Die Auftragsverarbeitung durch DayZero ist im gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Anlage 1) geregelt.

5. Pflichten und Rechte von DayZero

5.1 Hosting und Wartung

DayZero stellt die Plattform technisch zur Verfügung, führt regelmässige Wartung und Aktualisierung durch und sorgt für angemessene Sicherheitsmassnahmen.

5.2 Datenverarbeitung im Auftrag

DayZero verarbeitet die Inhalte und Mitglieder-Daten des Vereins ausschliesslich zur Bereitstellung der Plattform. Details regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag.

5.3 Eigenständige Datenverarbeitung (Reichweitenanalyse)

DayZero betreibt zentral für alle Vereine ein Reichweiten-Tracking- System (Google Analytics 4) mit eigenen Properties pro Verein. DayZero ist hierfür eigenständiger Datenverantwortlicher, nicht der Verein. Die zentrale Datenhaltung ermöglicht konsistente Datenschutz-Compliance und entlastet den Verein von der Notwendigkeit, eigene Google-Cloud-Accounts zu unterhalten. DayZero stellt dem Verein aufbereitete Reichweiten-Auswertungen über den Admin-Bereich zur Verfügung.

5.4 Werbevermarktung (Option)

DayZero behält sich vor, in Zukunft Werbeflächen auf den Vereinswebsiten zu vermarkten. Eine solche Vermarktung erfolgt ausschliesslich auf Basis aggregierter, anonymisierter Reichweitendaten (kein personalisiertes Profiling) und wird dem Verein mit einer Frist von 60 Tagen vorab angekündigt. Der Verein kann der Werbevermarktung in seinem Admin-Bereich widersprechen. Erlöse verbleiben grundsätzlich bei DayZero; ein etwaiges Revenue-Sharing-Modell wird in einer gesonderten Vereinbarung geregelt.

5.5 Plattform-Weiterentwicklung

DayZero kann die Plattform jederzeit weiterentwickeln, neue Funktionen hinzufügen oder bestehende ändern bzw. einstellen, soweit dies dem Verein zumutbar ist. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vorab mitgeteilt.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch DayZero im Auftrag des Vereins ist im Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV, Anlage 1) geregelt. Der Verein erkennt mit Vertragsschluss diesen AVV an. Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Endnutzern für Reichweitenanalyse durch DayZero ist in der Datenschutzerklärung der jeweiligen Vereinswebsite beschrieben (Joint-Controller-Konstruktion gemäss Art. 26 DSGVO).

7. Vergütung, Rechnungsstellung, Zahlungsverzug

Die monatliche Vergütung wird im Voraus per Rechnung gestellt. Zahlungsfrist: 30 Tage netto. Zahlung per Banküberweisung.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen kann DayZero nach vorheriger Mahnung den Zugang des Vereins zur Plattform sperren. Die Sperrung berührt nicht die Zahlungsverpflichtung.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen kann DayZero den Vertrag fristlos kündigen.

8. Haftung

DayZero haftet für Schäden, die DayZero oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grobfahrlässig zugefügt wurden, in voller Höhe.

Im Übrigen ist die Haftung von DayZero auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und auf den Betrag der vom Verein in den letzten zwölf Monaten gezahlten Vergütung beschränkt, mindestens jedoch auf CHF 500 pro Schadensfall.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder mittelbare Folgeschäden ist ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei einer Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

9. Vertragsende und Datenexport

Bei Vertragsende erhält der Verein die Möglichkeit, seine Inhalte in einem strukturierten Format (JSON/CSV) zu exportieren. Der Export wird einmalig zur Verfügung gestellt oder der Verein hat 30 Tage lang Lesezugriff zum eigenen Export.

DayZero löscht alle inhaltlichen Daten des Vereins spätestens 60 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

Aggregierte, anonymisierte Reichweitendaten verbleiben bei DayZero und können weiter zur Produktentwicklung und für aggregiertes Netzwerk-Reporting genutzt werden.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

10.2 Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Zürich. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

10.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

10.4 Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform (E-Mail ausreichend). Auch der Verzicht auf das Schriftformerfordernis bedarf der Schriftform.

Anhänge

  • Anlage 1: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) — wird beim Vereins-Onboarding automatisch pro Verein generiert.
  • Anlage 2: Datenschutzerklärung der Vereinswebsite — Template, wird pro Verein automatisch gerendert.
Stand: 21. April 2026 — Version 1.0
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